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Direkter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative ungenügend

Bern, 30. November 2020 - Am 2. Dezember endet die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Die Initiantinnen und Initianten halten an der Initiative fest. Sie fordern den Ausstieg aus fossilen Energieträgern und wollen keine Abschwächung des Initiativtextes.

Die Initiant*innen begrüssen, dass der Bundesrat die Ziele der Initiative teilt. Jedoch genügt der vom Bundesrat vorgeschlagene direkte Gegenentwurf nicht. Wenn der Gegenentwurf so bleibt, wie ihn der Bundesrat vorgesehen hat, ist ein Rückzug der Gletscher-Initiative undenkbar. Zusammen mit über 6200 Mitunterzeichner*innen reichen die Initiant*innen ihre Stellungnahme am 1. Dezember beim Bundesamt für Umwelt ein.

Zentraler Grundsatz des Umweltschutzgesetzes missachtet

Auch der Bundesrat bekennt sich zum Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger. Der von ihm vorgeschlagene Gegenentwurf sieht aber lediglich vor, die Nutzung der fossilen Energie soweit zu «reduzieren», wie es «wirtschaftlich tragbar» ist. Mit dieser Formulierung würde er einen Verfassungsartikel schaffen, der hinter einem zentralen Grundsatz des schweizerischen Umweltrechts zurückbleibt: Im Umweltschutzgesetz gilt der Vorbehalt der wirtschaftlichen Tragbarkeit nur so lange, bis die Einwirkungen von Schadstoffen schädlich werden.

Klare Regeln zur gemeinsamen Bewältigung der Klimakrise

Die Klimakrise kann nur mit klaren Regeln, die für alle gelten, bewältigt werden. Ein langfristig angekündigtes Verbot setzt ein klares Signal, gibt Investor*innen Planungssicherheit und ist der beste Anreiz, Alternativen zu entwickeln. Solange die Formulierung «soweit wirtschaftlich tragbar» (im Bezug auf die Verminderung des Verbrauchs der fossilen Brenn- und Treibstoffe) im Gegenentwurf bestehen bleibt, kommt ein Rückzug der Gletscher-Initiative nicht in Frage.

Ausstieg aus fossilen Energien ist machbar

Die Energieperspektiven 2050+ des Bundesamtes für Energie zeigen auf, dass ein Ausstieg aus den fossilen Energien bis 2050 möglich ist. Somit gibt es keinen Grund, diese Forderung aus dem Initiativtext zu streichen. Der anvisierte Zeitplan der Energieperspektiven 2050+ bleibt jedoch bei weitem zu langsam, da der Rückgang weniger als linear ist. Dies wiederum sieht die Gletscher-Initiative in ihren Übergangsbestimmungen vor. Es braucht ambitionierte Szenarien.

Pariser Übereinkommen massgeblich

Der Massstab für eine ausreichende Klimapolitik ist das Pariser Übereinkommen. Es stellt für die Initiantinnen und Initianten eine rote Linie dar. Die Klimapolitik des Bundes darf nicht dahinter zurückbleiben. Ohne klares Bekenntnis zur Beendigung der Nutzung fossiler Energie wird das Ziel einer netto-Null-Gesellschaft bis 2050 nicht erreicht und das Pariser Übereinkommen verletzt, welches für die Initiatinnen und Initianten der Gletscher-Initiative zentral ist.

Für Fragen stehen folgende Personen zur Verfügung:

  • Marcel Hänggi, Mitglied im Initiativkomitee, wissenschaftlicher Mitarbeiter Verein Klimaschutz Schweiz: 078 743 40 65
  • Myriam Roth, Mitglied im Initiativkomitee, Co-Präsidentin Verein Klimaschutz Schweiz: 079 730 99 11

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